Seit Beginn des 17. Jahrhunderts begann sich der Brauch des Weihnachtsbaumes allmählich zu verbreiten. Zwischen 1700 und 1845 war in den markgräflichen Gebieten und somit auch in Erlangen das Aufstellen von Pfingst- und Weihnachtsbäumen jedoch bei Strafe verboten.

Markgräfliche Verordnung gegen das Aufstellen von Pfingst- und Weihnachtsbäumen, U 1789 VII 9

Markgräfliche Verordnung gegen das Aufstellen von Pfingst- und Weihnachtsbäumen (StadtAE U 1789 VII 9)

So steht in einer  Verordnung des Markgrafen Karl Alexander vom 9. Juli 1789: „Es ist zu Unsern nicht geringen Mißfallen wahrzunehmen gewesen, daß der unterm 16. Januar 1739 und 10. May 1774 ergangenen allgemeinen Verordnungen ohnerachtet, das Aufstecken und Einstellen der Birken, Mayen, Linden und anderer Bäume zur Pfingst- und Weihnacht-Zeit sowohl in hiesiger Stadt als auch auf dem Lande wieder überhand genommen habe. Nachdeme nun durch diese zum größten Nachtheil des Holz-Anwachsens gereichende Abhauung dergleichen im schönsten Wuchs stehender Bäume denen Herrschafftl. und privat Waldungen ein unersetzlicher Schade zugefügt wird, und Wir dahero zu dessen Abwendung sothanen Unfug ein vor allemal abgestellt wissen wollen; dahero auch diese Unsere gnädigste Willens-Meinung durch ein allgemeines Ausschreiben zu Jedermanns Wissenschaft zu bringen resolviret haben; Als geschiehet solches hiermit , und befehlen Wir euch andurch gnädigst, hiervon denen euch untergeordneten Beamten und Officialibus mit dem Anfügen Eröffnung zu thun, jedermänniglich in Städten, Märkten und Dörfern, vornemlich aber denen, welche gemein- oder eigene Hölzer besitzen, alles Abhauen, Verkaufen, und Einstellen der Birken, Mayen, Linden und anderer Bäume zu Weihnachts- und Pfingst-Zeiten mit dem Anfügen zu untersagen, daß jeder Uebertreter, falls er bemittelt, mit 10 Reichsthaler, falls er aber unbemittelt, mit 4 wöchentlicher Zuchthaus-Strafe angesehen werden solle: Wie denn auch, wenn wie bishero zur höchsten Ungebühr geschehen, in denen Städten und Märkten sogar ganze Ladungen dergleichen Mayen zum Verkauf eingeführt werden sollten, solche ohne Rücksicht, ob sie aus denen hiesigen oder benachbarten Landen gebracht worden, anzuhalten und unnachsichtlich zu confiscieren sind. […]“

 

Weihnachtsbaumverkauf auf dem Schloßplatz im Schnee (StadtAE VI.A.b.1221)

Weihnachtsbaumverkauf auf dem Schloßplatz im Schnee (StadtAE VI.A.b.1221)

Und noch im ersten Jahr der bayerischen Zeit erließ das Erlanger Stadtpräsidium ein entsprechendes Verbot: „Die Hereinbringung und Einstellung der Weihnachts- oder sogenannten Christkindleinsbäume, von welcher Gattung oder Größe sie auch seyn mögen, bleibt bei 5 Thaler Strafe oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe nebst der Confiscation der Bäume verboten. Diese Strafe trifft sowohl den Einbringer als auch den Einsteller dergleichen Bäume.“ (Erlanger Intelligenzblatt vom 30.11.1810)
Die Beliebtheit der Weihnachtsbäume stieg denoch rasant an, so dass man auch nicht davor zurückschreckte, sie  einfach illegal zu fällen, wie folgender Artikel belegt: „Seit mehreren Jahren haben boshafte Menschen versucht, die mit vieler Mühe in dem Schloßgarten dahier angepflanzten Tannen zu entwenden, um sie als Christkindleins-Bäumchen zu verkaufen.“ (Erlanger Intelligenzblatt vom 18.12.1837) Die Direktion des Botanischen Gartens Erlangen sah sich daher gezwungen, in der Vorweihnachtszeit eine Wache aufzustellen und Frevler der Polizei zu übergeben.
Im Dezember 1845 schließlich ließ der Stadtmagistrat den freien Weihnachtsbaumverkauf aber doch zu, unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer die rechtmäßige Herkunft der Ware belegen konnte.

Der "Weihnachtsbaum für alle" vor der Hugenottenkirche, 1953 (StadtAE VI.A.b.393)

Der "Weihnachtsbaum für alle" vor der Hugenottenkirche, 1953 (StadtAE VI.A.b.393)

Gut 80 Jahre später wurde dann der „Weihnachtsbaum für Alle“ eingeführt. „In erfreulichem Eingehen auf eine diesbezügliche Anregung in unserer letzten Freitagsausgabe erhält nun auch Erlangen gleich wie Nürnberg, Fürth, Bamberg, Ansbach, Schwabach und andere Städte einen „Weihnachtsbaum für Alle". Gestern nachmittag wurde der Baum, dessen rasche Beschaffung mit allerhand Schwierigkeiten verknüpft war, unter dem lebhaften Interesse der Vorübergehenden auf dem Luitpoldplatz [heute Hugenottenplatz] vor der reformierten Kirche aufgestellt und an das Kabelnetz angeschlossen. Heute abend werden wahrscheinlich erstmals die elektrischen Kerzen auf dem Baum brennen und dann wird täglich bis Neujahr jeweils während der Dauer der elektrischen Straßenbeleuchtung der Baum auch in die Herzen derer Weihnachtsstimmung hineintragen, die in ihrer Wohnung den Zauber eines Weihnachtsbaumes vermissen müssen.“ (Erlanger Tagblatt vom 21.12.1927)

Musste dieser 1955 leider dem immer stärker zunehmenden Verkehr weichen, so gibt es heute sogar vier Weihnachtsbäume für alle, an anderer Stelle auf dem Hugenottenplatz, vorm Rathaus, vorm Schloss und auf dem Martin-Luther-Platz.

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