Gemeindewappen sind Hoheitszeichen, die in Bayern nur mit Genehmigung der Gemeinden benutzt werden dürfen. Viele Gemeinden, insbesondere die Städte besitzen zum Teil sehr alte Wappen. Es ist jedoch nach Gemeindeordnung auch möglich, ein neues Wappen anzunehmen. 1966 kam in der Gemeinde Wolkersdorf der Wunsch auf, ein eigenes Wappen zu führen, das dann z. B. auch anstatt des sog. „kleinen“ bayerischen Staatswappens im Siegel zu führen wäre. Ein eigenes Wappen ist also auch für Kommunen ein Stück lokaler Identität, das ein anderes Gewicht besitzt als die heutzutage verbreiteten und immer wieder Änderungen unterliegenden Logos der Kommunalverwaltungen.
Für die Wolkersdorfer war von vorneherein klar, dass das neue Wappen einen Bezug zur langen Geschichte des Ortes haben muss, der auch die Geschichte des Ortes als Nürnbergischer Patriziersitz wiedergeben sollte. Über die Gestaltung war man sich schnell einig: Der Schild sollte gespalten sein, vorne wollte man das Wappen der Nürnberger Familie von Woelckern, hinten das Schloss als markantes Bauwerk in der Gemeinde abbilden. Allerdings stellte sich bald heraus, dass die Vermutung, die Familie von Woelckern stamme von dem Ministerialen Marquard von Volkoltsdorf ab, welcher 1297 in Wolkersdorf einen Hof verkauft hatte, ein historischer Irrtum war. Man kam daher überein, stattdessen das Wappen der Familie Fürer von Haimendorf zu verwenden, die das Wolkersdorfer Schloss von 1639 bis 1843 besessen hatte.
In Zusammenarbeit von Dr. Willi Ulsamer, Kreisheimatpfleger, der Gemeindeverwaltung, dem Archivrat am Staatsarchiv Nürnberg, Dr. Walter Lehnert, und dem Nürnberger Oberstudienrat Wilhelm Funk als Zeichner entstand in kurzer Zeit ein genehmigungsfähiger Entwurf, der Anfang März 1967 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Nachdem auch die Familie Fürer von Haimendorf wenige Tage später der Verwendung ihres Familienwappens zugestimmt hatte und im April das Einverständnis der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns vorlag, erteilte das Bayerische Staatministerium des Inneren am 29. Mai 1967 die Genehmigung.
Die Beschreibung des Wappens (Blasonierung) lautet: „Gespalten; vorne wieder gespalten von Rot und Silber mit einer halben Lilie und einem halben Rad in verwechselten Farben; hinten in Schwarz ein über einer goldenen Zinnenmauer aufsteigendes goldenes Turmschloss mit Erkern und roten Dächern.
Lange konnten sich die Wolkersdorfer nicht an ihrem Wappen freuen, denn fünf Jahre später wurden sie in die Stadt Schwabach eingemeindet. Das Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinde hatte damit seine Bedeutung verloren.