Zu den wichtigsten Aufgaben im Stadtarchiv Nürnberg zählt die Erschließung von Archivalien. Um diese recherchierbar und damit benutzbar zu machen, wird das Archivgut nach speziellen Vorgaben in einer Datenbank verzeichnet, ganz gleich, ob es sich um Behördenabgaben mit mehreren Hundert Aktenordnern oder Einzelstücke handelt. Ein ganz besonderes Einzelstück, von geringem Umfang, aber umso größerer Bedeutung, sind die sogenannten Nürnberger Gesetze, die kürzlich neu erschlossen wurden.
Die „Nürnberger Gesetze“
Am 15. September 1935 waren auf dem Reichsparteitag in Nürnberg das Reichsbürgergesetz, das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das Reichsflaggengesetz verabschiedet und die diskriminierende, menschenverachtende NS-Rassenideologie somit in Gesetzesform gegossen worden.
Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen jüdischen und nichtjüdischen Personen, die Beschäftigung „weiblicher Staatsangehöriger deutschen Blutes unter 45 Jahren“ in jüdischen Haushalten sowie das Zeigen der Nationalfarben und der Nationalflagge durch Jüdinnen und Juden. Mit dem Reichsbürgergesetz verloren jüdische Personen ihre politischen Rechte, das Reichsflaggengesetz schließlich erhob die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge.

Großes Presseecho rief im Jahr 1999 der Fund einer Fassung der Nürnberger Gesetze in der Huntington Library in Kalifornien hervor. Die dort aufgefundenen Exemplare waren durch amerikanische Soldaten 1945 im Tresorraum der Eichstätter Hypotheken- und Wechselbank gefunden und ihrem General George S. Patton übergeben worden, der sie wiederum der Huntington Library vermachte, wo sie zunächst in Vergessenheit gerieten. Seit August 2010 befindet sich diese Fassung der Nürnberger Gesetze in den National Archives in Washington.
Die Nürnberger Fassung ist diesen ganz ähnlich. Der unruhige Verlauf der Buchstaben deutet darauf hin, dass es sich um ein Typoskript handelt, jedoch fehlen schreibmaschinentypische Durchschläge auf der Rückseite des Blattes. Zusätzlich zum getippten Text gibt es handschriftlich anmutende Vermerke. Dass es sich um ein Original im Sinne einer Urschrift handelt, hatten zwar Schriftsachverständige des Polizeipräsidiums Nürnberg am 21. September 1966 dem Stadtarchiv bestätigt, was in einem Aktenvermerk festgehalten wurde. Im Nachgang zum Fund der „Huntington“-Exemplare waren den zuständigen Archivaren bei einem Vergleich mit der Nürnberger Version allerdings Zweifel an der Authentizität der vermeintlichen Originalunterschriften gekommen.

Daher gab das Stadtarchiv Nürnberg ein erneutes Gutachten bei Schriftsachverständigen des Bayerischen Landeskriminalamts in Auftrag. Tatsächlich bestätigte das LKA in seinem Gutachten, dass die Unterschriften Hitlers, seines Stellvertreters Rudolf Hess, des Reichsinnenministers Wilhelm Frick, des Justizministers Franz Gürtner und des Reichskriegsministers Werner von Blomberg auf den Exemplaren des Stadtarchivs Nürnberg „nicht als Originalschreibmitteleintragungen“ vorliegen, sondern mechanisch, also möglicherweise „in einem noch zu bestimmenden Verfahren“ (so das LKA-Gutachten) angelegt und vervielfältigt wurden. Die nähere Bestimmung fällt auch heute schwer, denn verwendet wurde Normalpapier. Die Blätter tragen an unterschiedlichen Stellen die Wasserzeichen „BEHÖRDEN“, „EIGENTUM“, „4a NO“, „NSCH FREIBURG“ und „RMAL 4a“.

Dies weist auf DIN A4 (4a-)Papier nach der DIN-Norm 827 oder Vorgänger aus der Druckerei Flinsch in Freiburg hin. Nur dort, wo die Unterschriften platziert sind, deren farbliche Absetzung 1966 ihre Echtheit suggeriert hat, schimmert das Papier auf der Rückseite silbrig. Scheinbar hat es also chemisch anders auf den Druckvorgang reagiert. Ob sich dieser Effekt auch 1966 schon so gezeigt hat, können wir heute zumindest mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht feststellen. Auch die Frage, ob Gesetzestext und Unterschriften, Archivvermerke sowie Durchstreichungen in einem einzigen Schritt auf das Papier gelangt sind bedürfte tiefergehenden Untersuchungen durch Experten.
Doch auch weitere Indizien, wie die durchbrochene Unterschrift Fricks auf dem Reichsflaggengesetz oder die nach rechts verrutschte, ursprünglich wohl handschriftliche Einfügung eines „V“ im Wort „Geschlechtsverkehr“ des Blutschutzgesetzes belegen, dass es sich bei den Nürnberger Gesetzen im Stadtarchiv Nürnberg um Ausfertigungen bzw. um eine Reproduktion handelt. In das Reichsgesetzblatt ging die zu „Verkehr“ korrigierte Textfassung ein.

Was haben die „Archiv“-Vermerke am Fuß der Seiten zu bedeuten, die auf den Exemplaren identisch auftauchen? Genau wie bei den Tagebuchnummern handelt es sich hierbei um Zuordnungen innerhalb des Verwaltungsapparates, ein historisches Archiv ist damit nicht gemeint, vielmehr dienen auch diese Nummern als Beglaubigungsmittel, die verwaltungsintern die Zuordnung der Texte zum Gesetzgebungsverfahren herstellen.
Nach dem 15. September kann von einem Bedarf an typographisch korrekten Fassungen der verabschiedeten Gesetze eigentlich nicht mehr ausgegangen werden. Es könnte sich um eine Ausfertigung im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens handeln. Denn gesehen werden sollten diese Blätter offenbar: Spuren von Klebestreifen und zahlreiche Einstichstellen weisen auf eine Befestigung hin.

Literaturhinweis:
Anthony M. Platt, Cecilia E. O'Leary: Bloodlines. Recovering Hitler's Nuremberg Laws. Boulder (CO, USA) 2006.




