Gemeindliche Entwicklung im Bereich Herrnhütte, insbesondere Großreuth hinter der Veste und Neuentstehung Nürnberger Stadtteile in diesem Gebiet
In der Hauptregistratur des Stadtarchivs Nürnberg hat ein Akt des ansonsten verlorenen Vorortsarchiv von Großreuth h.d.V. die Zeiten überdauert, der aber sehr interessante ortsgeschichtliche Entwicklungen dokumentiert.
Schon 1839 und 1856 gab es offensichtlich Planungen, die größtenteils zur politischen Gemeinde Ziegelstein gehörenden Ortschaft Herrnhütte der Gemeinde Großreuth h.d.V. zuzuteilen.
Am 9. Mai 1860 erging ein Beschluss des kgl. Landgerichts, dass die beantragte Vereinigung von Herrnhütte, größtenteils gehörig zu Ziegelstein und Schafhof, gehörig zu Erlenstegen, mit der Gemeinde Großreuth h.d.V. zu unterbleiben habe (C 7/I Nr. 2281, Bl. 7 und 8). Ein Einspruch der Gemeinde in Ansbach wurde mit Beschluss vom 14.8.1860 abgelehnt. Hauptpunkt in dieser Sache waren steuerliche Angelegenheiten und Probleme mit den Steuerbezirken und deren Überschneidungen.
Um 1825 gab es zwischen Schoppershof und Herrnhütte keinerlei Bebauung (Karte 1).
Schoppershof / Herrnhütte um 1825 (Stadtarchiv Nürnberg, A 4/VI Nr. 2566)
Noch auf dem Katasterplan für diesen Bereich außerhalb der Ortschaft Herrnhütte von 1867 sind nur 2 Gebäude im Gebiet von Schoppershof dargestellt. Danach setzte eine rege Bautätigkeit besonders an der Hauptstraße nach Bayreuth – zum Teil die heutige Bessemerstraße - ein.
Ab 1878 ging es dann um die „Zuteilung der sämtlichen die Ortschaft Herrnhütte bildenden Anwesen zur politischen Gemeinde Großreuth h.d.V.“ - Grund war der Unterhalt der „Bayreuther Strasse“.
Der Kernbereich von Herrnhütte war eine Exclave der Gemeinde Ziegelstein. Auch waren in diesem Bereich einige neue Anwesen errichtet worden, die aber vorwiegend zu den Gemeinden Schoppershof und Großreuth h.d.V. gehörten. Herrnhütte gehört zu drei Gemeinden und hatte so auch keine eigene Ortsflur. Von den Besitzern der Anwesen der Gemeinde Großreuth in Herrnhütte wurde am 3.9.1878 beantragt, diese Anwesen der Gemeinde Ziegelstein zuzuteilen, da diese erheblich näher als das Dorf Großreuth läge (C 7/I Nr. 2281, Bl. 26).
Diesem und auch anderen Anträgen bzgl. der Änderung der Gemeindegrenzen in diesem Bereich wurde durch Entschließung kgl. Bezirksamtes vom 25.4.1879 eine Absage erteilt.
Auch ein Problem war der Weiler Schafhof. Er gehörte zur Gemeinde Erlenstegen, war aber von dieser durch das damals noch im Besitz der Staatsforsten befindliche Klingenwäldchen räumlich abgetrennt.
In einem Schreiben des königlichen Bezirksamtes vom 9. bzw. 17.3.1880 wurde die neue Benennung der Anwesen in Herrnhütte endgültig festgelegt, mit der auch die Zugehörigkeiten zu den Gemeinden verdeutlicht werden sollten. Auch sollten hierfür entsprechende Ortstafeln aufgestellt werden.
Im entsprechenden Schreiben in C 7/I Nr. 2281, Bl. 31 / R steht: „Seine Majestät haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die zur politischen Gemeinde Schoppershof K. Bezirksamt Nürnberg gehörigen Anwesen der Ortschaft Herrnhütte den Namen Klingenhof, die zur politischen Gemeinde Großreuth gleiches Bezirksamt gehörigen Anwesen der selben Ortschaft den Namen Tiefenfeld führen“ So wurde der zu Großreuth h.d.V. gehörende Ortsteil von Herrnhütte nach der angrenzenden Ackerflur „Tiefenfeld“ benannt, der zu Schoppershof gehörende Ortsteil von Herrnhütte nach dem angrenzenden Klingenwäldchen und dem Klingenfeld südlich davon „Klingenhof“ (C 7/I Nr. 2281, Bl. 31, 31 / R). Beide Ortsbezeichnungen gab es vorher nicht, insbesondere Klingenhof. Der zur Gemeinde Ziegelstein gehörige Teil behielt seine alte Benennung „Herrnhütte“. Das Areal des ehem. Klingenfeldes ist heute zum größeren Teil mit dem sog. Sachsenviertel überbaut, das ehem. Klingenwäldchen größtenteils mit einer nach ihm benannten Kleingartenkolonie.
Im Weiteren wurde die in Stadtnähe neu entstandene Siedlung in der Gemeinde Großreuth h.d.V. durch einen Beschluss des königlichen Bezirksamtes mit dem bereits im Volksmunde gebräuchlichen Namen „Neugroßreuth“ am 3.8.1883 amtlich benannt (C 7/I Nr. 2281, Bl. 38).
Zur endgültigen Regelung der Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Großreuth h.d.V., Schoppershof, Ziegelstein und Erlenstegen gab es dann mehrere Treffen, die ebenfalls in dem Akt dokumentiert sind mit Angabe der beteiligten Personen und der Orte dieser Treffen.
Dort sind die Gebäude, deren Besitzer und alle wichtigen topographischen Daten zu finden. Eine 37 Seiten umfassende Entscheidung des königlichen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.7.1886 schließt den Vorgang ab.
Die Situation vor der großen Eingemeindung 1899 (Stadtarchiv Nürnberg C 7/I Nr. 2311)